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Workshop 4: Rechtskreisübergreifende Fallarbeit gewinnbringend gestalten

Moderation
  • Susanne Green, Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb)
Inputgebende
  • Doreen Kraft, Berufsberaterin vor dem Erwerbsleben, Agentur für Arbeit Halle (Saale)
  • Jan Steinhagen, Fachdienstleitung, Jugendberufshilfe, JBA Berlin Mitte

Aufgabe und Ziel einer Jugendberufsagentur ist es, junge Menschen bestmöglich zu beraten und ihnen individuelle, auf sie zugeschnittene Angebote zu unterbreiten. Nun zeichnet sich eine Jugendberufsagentur ja dadurch aus, dass in ihr unterschiedliche Akteure aus unterschiedlichen Verwaltungen gemeinsame Aufgaben bearbeiten. Dafür müssen sie auf der Arbeitsebene miteinander gut kommunizieren. Aber welche Form der Kommunikation fördert eine gute Zusammenarbeit, von der die Beratenden und natürlich auch die jungen Menschen profitieren? Welche Erfahrungen gibt es zu gemeinsamen Fallberatungen und deren Dokumentation? Welche Ansätze haben sich bewährt? Zwei unterschiedliche Ebenen der Zusammenarbeit, um behördliche Grenzen zu überwinden und die Akteure besser zusammenwirken zu lassen, wurden in diesem Workshop vorgestellt und ihr Mehrwert diskutiert: Erfahrungen aus der analogen Fallarbeit, in Form gemeinsamer Fallberatungen am Standort Berlin Mitte sowie digital, im Saalekreis und der kreisfreien Stadt Halle (Saale), mit dem Tool „YouConnect“ der Bundesagentur für Arbeit. Zu den Erkenntnissen gehörte, dass eine Kombination aus beiden Ansätzen die gemeinsame Fallarbeit optimieren kann. Die Teilnehmenden waren sich darin einig, dass gemeinsame Fallarbeit als „Herz“ einer JBA „von oben“ gewollt und unterstützt werden muss. Dabei brauche es eine Einigung auf gemeinsame rechtskreisübergreifende Standards.

Die Präsentationen zur Veranstaltung können Sie im Folgenden herunterladen:

Erfahrungen / Mehrwert 

  • Regelmäßige anonyme Fallberatungen aller drei Rechtskreise dienen sowohl den jungen Menschen, aber nicht zuletzt auch den Mitarbeitenden. Sie erfüllen zudem die Funktion einer Art „Fortbildung“.
  • Gemeinsame Fallberatungen fördern intensiv das Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Partner aus anderen Rechtskreisen.
  • Gute Erfahrungen mit regelmäßigen analogen, kollegialen Fallberatungen bestehen auch in Flächenländern, in denen die Rechtskreise nicht unter einem Dach sitzen. Hier trifft man sich z.B. monatlich.
  • Gemeinsame Fallberatungen können auch dezentral, z.B. in Schulen umgesetzt werden.
  • Zentral bzw. erfolgreich ist eine abgestimmte Vorgehensweise bei gemeinsamen Fallberatungen. Eine unabhängige Moderation ist förderlich.
  • Gemeinsame Fallberatungen in Anwesenheit des*der Jugendlichen müssen gut überlegt sein; sie können auf Jugendliche wie ein „Tribunal“ wirken.
  • Anonymisierte Fallberatungen ermöglichen eine schnelle Klärung des Anliegens.
  • „YouConnect“ bietet eine gute digitale Unterstützung zur gemeinsamen Dokumentation und überwindet die unterschiedlichen rechtskreisgebundenen IT-Systeme. Es ersetzt aber keine gemeinsamen analogen Fallberatungen.
  • „YouConnect“ ermöglicht die Einbindung von Netzwerkpartnern und belebt Netzwerke.
  • Von Vorteil wäre eine stärkere Einbindung von Schule in die Informationssysteme; der §31a bildet hier eine wichtige Grundlage.

Nachhaltigkeit

  • Gemeinsame Fallberatungen ermöglichen eine gemeinsame Arbeitssprache und -haltung.
  • „YouConnect“ ermöglicht einen dauerhaften, zeit- und ortsunabhängigen Austausch; dieser Aspekt zeigte sich z.B. besonders in der Coronazeit.
  • Standardisierte Formate der gemeinsamen Fallarbeit sind nachhaltig fruchtbar für die Beratenden, aber auch für die jungen Menschen, die beraten werden.
  • Um nachhaltig zu wirken, muss gemeinsame Fallarbeit „von oben gewollt“ und „von unten gelebt werden“.