Der Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat die Handreichung „Voraussetzungen für Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung für Geflüchtete“ veröffentlicht. Die Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration. Hierbei muss eine Reihe komplexer rechtlicher Regelungen beachtet werden. So möchte der Deutsche Verein mit der Handreichung die Arbeit von Fachkräften von öffentlichen und freien Trägern der Migrations- und Sozialberatung, Behörden wie die Arbeitsagenturen, Ausländerbehörden und Jugendämtern als auch Bildungsstätten und weitere Einrichtungen, die mit Leistungsgewährung oder Beratung im Bereich der Arbeitsmarktintegration betraut sind, unterstützen.
Vorgestellt werden Maßnahmen und Förderinstrumente für Asylsuchende, Personen mit einer Duldung, Schutzberechtigte sowie Inhaber*innen anderer humanitärer Aufenthaltstitel. Im Fokus stehen hierbei die Themen Beschäftigungserlaubnis; Förderinstrumente, einschließlich Sprachförderung, für die Vorbereitung einer Berufsausbildung; Förderinstrumente für die Durchführung einer Berufsausbildung; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen; räumliche Beschränkungen und Wohnsitzregelungen als weitere Voraussetzungen sowie die zielgruppengerechte Ausgestaltung der Berufsausbildung.