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RÜMSA - Regionales Übergangsmanagement in Sachsen-Anhalt

Das „Regionale Übergangsmanagement (RÜMSA)“ ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration und wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) umgesetzt. Es dient der Gestaltung einer transparenten und dauerhaften Kooperations- und Unterstützungsstruktur für Jugendliche am Übergang Schule-Beruf. Jungen Menschen soll der Berufseinstieg erleichtert werden, indem die vielfältigen Angebote des Jugendamtes, des Jobcenters, der Arbeitsagentur, der Schulen sowie weiterer Einrichtungen stärker aufeinander abgestimmt werden. Dadurch erhalten junge Menschen leicht und unkompliziert Zugang zu Möglichkeiten und Chancen auf dem regionalen Arbeitsmarkt.

Die regionalen Unterstützungsangebote im Handlungsfeld „Übergang Schule-Beruf“ werden rechtskreisübergreifend gebündelt und mit regionalen Partnern weiterentwickelt. Öffentliche und freie Träger sowie Schulen und Betriebe werden miteinander vernetzt und können unmittelbar mitgestalten.

Für die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle und die Entwicklung weiterer Unterstützungsangebote können Kommunen aus dem Förderprogramm RÜMSA Mittel beantragen.

Was sind die Ziele von RÜMSA?

Trotz deutlich verbesserter Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen ist die Integration von Jugendlichen nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Übergänge von der Schule in die Ausbildung gestalten sich oft langwierig und schwierig.

Eine Optimierung der Prozesse und eine Verkürzung bzw. bestenfalls Vermeidung von Umwegen und Brüchen beim Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt setzen voraus, dass alle Akteure, unabhängig davon welche Institution sie vertreten, voneinander wissen und koordiniert mit Blick auf den jungen Menschen an einem Strang ziehen.

Hier setzt das Landesprogramm „Regionales Übergangsmanagement (RÜMSA) “ an: Mit Hilfe von ESF-Mitteln sollen Kooperationsbündnisse auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt werden, funktionierende zuständigkeits- und rechtskreisübergreifende Kooperations- und Unterstützungsstrukturen für junge Menschen am Übergang Schule-Beruf aufzubauen und zu verstetigen.

Darüber hinaus können die kommunalen Kooperationsverbünde über ein sogenanntes Regionalbudget verfügen, mit dem sie gemeinsam mit freien Trägern und anderen Partnern bedarfsgerechte Modell- und Unterstützungsprojekte in ihrer Region auf den Weg bringen.

Mehr über das Programm können Sie in der Förderrichtlinie nachlesen.

 

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Was meint „zuständigkeits- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit“?

Für die Berufsorientierung und -beratung, Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und  zusätzlichen Angeboten zur Berufsausbildung sind in Deutschland die Zuständigkeiten und Finanzierungsmodalitäten in verschiedenen Gesetzen geregelt. Jugendamt, Arbeitsagentur und Jobcenter bieten auf Basis dieser Gesetze und Programme vielfältige Leistungen an. Diese basieren auf unterschiedlichen Leistungsansprüchen und Finanzierungsquellen, wodurch die Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene oft erschwert wird. Eine gemeinsame Abstimmung von Maßnahmen und Hilfeleistungen ist kompliziert. Jugendliche und ihre Angehörigen verstehen die unterschiedlichen Zuständigkeiten in vielen Fällen nicht und wissen nicht, an wen sie sich wenden können und welches die geeigneten Angebote für sie sind.

Eine zuständigkeits- und rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit am Übergang Schule-Beruf bedeutet, dass Jugendamt, Arbeitsagentur, Jobcenter und andere Akteure – insbesondere die allgemeinbildenden Schulen – ihre Angebote stärker koordinieren, aufeinander abstimmen und gemeinsame Beratungskonzepte erarbeiten.

 

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Was bedeutet „Regionales Übergangsmanagement“?

Zusätzlich zu den Angeboten auf Basis der Gesetze gibt es weitere Programme des Landes und des Bundes, die auf die Unterstützung der Jugendlichen am Übergang Schule-Beruf zielen. Häufig sind diese Angebote den Trägern der Regelleistungen (Kommunen, Arbeitsagentur, Jobcenter) nicht bekannt, da sie bei der Planung und Förderung nicht einbezogen wurden. Auch die Schulen und die Wirtschaft (Betriebe, Kammern, Verbände und Gewerkschaften) sind im Handlungsfeld aktiv. Im Ergebnis gibt es seit vielen Jahren eine Fülle an unterschiedlichen Angeboten vor Ort, die von Fachkräften, Schulen, Betrieben und vor allem den jungen Menschen selbst als unübersichtlich und intransparent wahrgenommen werden.

Regionales Übergangsmanagement bedeutet eine zielgerichtete Koordinierung und Steuerung dieser Programme und Angebote auf Basis regionaler Bedarfe.

Leitzielstellung von RÜMSA ist es deshalb, zwischen allen Akteuren abgestimmte und vernetzte Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote „unter einem Dach“ anzubieten („One-Stop-Government“).

 

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Wie kann die Situation durch RÜMSA verbessert werden?

Kommunen als zentrale lokale Akteure können die Rolle der Koordinierung vor Ort sehr gut wahrnehmen. Sie können Kooperationsstrukturen zu den verschiedenen Akteuren herstellen und wesentlich zu einem „Kennenlernen“ und „Verstehen“ der verschiedenen Rechtskreise und Beteiligten beitragen.

Erfolgt dieser Prozess unter Einbindung aller Akteure, so kann das Leitziel – ein „One-Stop-Shop“ für junge Menschen – erreicht werden. Dort sind alle Hilfeleistungen und Angebote am Übergang Schule-Beruf konzentriert. Das „Laufen“ von einer Stelle zur anderen entfällt. Jungen Menschen kann dann schneller und effektiver geholfen werden. Die zuständigen Stellen erhalten einen besseren Einblick in die quantitativen und qualitativen Bedarfe vor Ort und können geeignete Unterstützungsangebote entwickeln. Die lokale Wirtschaft wird stärker einbezogen und ihr spezifischer Fachkräftebedarf besser gedeckt.

 

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Wie „wirkt“ RÜMSA?

Die Entwicklung derartiger Kooperationsstrukturen benötigt zusätzliche Ressourcen. Kommunen können die damit zusammenhängenden Aufgaben nicht aus dem Stand heraus alleine leisten.

Das Landesprogramm RÜMSA stellt deshalb zusätzliche Personalmittel bereit. Darüber hinaus haben die Akteure vor Ort die Möglichkeit, über die Durchführung von Ideenwettbewerben ein regionales Budget zur Förderung spezifischer regionaler Handlungsschwerpunkte einzusetzen. Voraussetzung für die Förderung ist ein mit allen relevanten Akteuren abgestimmtes Umsetzungskonzept mit verbindlicher Kooperations- und Zielvereinbarung.

Die Landesnetzwerkstelle RÜMSA berät und begleitet die Arbeitsbündnisse hierbei durch fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Vorhaben.

 

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Modelle und Initiativen aus RÜMSA

In der Handlungssäule II können die nach Handlungssäule I geförderten Kommunen ein regionales Förderbudget beantragen, in dessen Rahmen sie Förderschwerpunkte setzen. Diese dienen zur Erprobung und Verstetigung von Modellen und Initiativen zur Berufsorientierung, Übergangsgestaltung und Ausbildungsgestaltung im Rahmen der kommunalen Übergangsmanagementkonzepte in der Region.

RÜMSA-Projekte der Handlungssäule II (Stand 12/2021)

 

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Broschüre